Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsbeschreibung „Car Cocooning“
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen und der VOB, sofern diese unseren Bedingungen und AGB`s nicht widerspricht. Sie gelten deshalb auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Andere Vereinbarungen sind für uns nur dann rechtswirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Dies gilt auch für Einkaufs- oder Auftragsbedingungen des Käufers (Bestellers). Die Montage  „Standard“ umfasst die Fahrzeugfläche ohne Anbauteile, wie Rückspiegel, Spoiler, etc. Die Demontage von Anbauteilen umfasst, Rückspiegel, Türgriffe, Lüftungsgitter, Zierleisten. In der Demontage nicht enthalten sind Bauteile wie Scheinwerfer, Leuchtmittel, etc., sollten diese auf Wunsch demontiert werden, erfolgt dies nach separater Preisabsprache.

Zahlungsbedingungen
Unsere Forderungsanspruche für Montagen sind, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug fällig, Es wird vereinbart bei Auftragsvergabe/ Annahme durch uns eine Anzahlung in Höhe von 50% zu leisten.

Ist die Zahlung für Lieferungen und / oder Montagen an Gewerbekunden nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum eingegangen, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug. Er ist verpflichtet, von diesem Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Hohe von mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und sonstiger Anspruche aufgrund des Verzugs bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. Bei Nichtzahlung oder unvollständigen Zahlungen sind wir berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten.

In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (mind. 1/3 der Auftragssumme) gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. Car Cocooning.

Lieferzeit/Versand
Die Lieferzeitangaben sind stets als annähernd zu betrachten. Sie sind für uns unverbindlich. Für die Einhaltung von Fristen und Terminen haften wir nur bei ausdrücklicher Übernahme einer Gewähr. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit (z.B. benutzte Folien) nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
 
Gewährleistung und Haftung
Die von uns verwendeten Folien sind hochwertige Spezialfolien und mit herkömmlichen Baumarkt-Selbstklebefolien in keiner Weise zu vergleichen. Wir gewähren eine Garantie zwischen 2 – 5 Jahre, Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Produktdokumentation. Objektbezogene Änderungen der Gewährleistungszeit behalten wir uns vor. Der zu beklebende Untergrund muss gereinigt, fettfrei und bei Lackschäden, gespachtelte Teile, Nach- und Neulackierung mindestens drei Wochen getrocknet bzw. völlig ausgehärtet sein. Der Einschluss kleiner Staubpartikel, Wasserfelder oder auch kleinster Lufteinschlüsse ist bei der Folienbeschichtung nicht immer ganz auszuschließen. Dies beeinträchtigen in keiner Weise die Wirkung der Folien, haben keinen Einfluss auf die Lebensdauer und berechtigen nicht zur Reklamation. Je nach Temperatur und umgebender Luftfeuchtigkeit trocknen diese Erscheinungen und verschwinden nach ein bis vier Wochen. Hieraus können daher keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Bei Glasscheiben ist zu beachten, dass die Benutzung erst nach vollständiger Austrocknung empfohlen wird. Das beklebte Fahrzeug kann erst nach drei  Wochen in der Waschanlage gereinigt werden. Innerhalb diesen drei Wochen kann sich die Folie vom Fahrzeug lösen, deshalb wird hier keine Garantie übernommen.
Wenn innerhalb von 14 Tagen Mängel (Blasenbildung) vorkommen, werden diese kostenlos beseitigt. Das Aufbringen von Heißwachs ist auf den von uns angebrachten Folien nicht gestattet. Bei Reklamationen werden wir solche Schäden von einem Gutachter überprüfen lassen.
Die Heckscheibenheizung ist ebenso erst nach 21 Tagen vollständiger Austrocknung wieder in Betrieb zu nehmen. Bei Verkratzung der Fensterfolien durch unsachgemäße Reinigung entstehen keine Gewahrleistungsansprüche. Die Kratzbeständigkeit der Folien bezieht sich nur auf den Kunststoffbereich. Keine Garantieansprüche entstehen bei unsachgemäßer Benutzung oder Auftreten von Schaden durch äußere Einflüsse. Tönungs-, Maßabweichungen und Preisänderungen vorbehalten. Zur Feststellung der Verträglichkeit kann nach Absprache ein kostenpflichtiger Anwendungstest durchgeführt werden.
Wir haften nicht für Glasbruche oder andere Schäden, die nach einer Folienbeschichtung auftreten. Insbesondere beim Entfernen der Beklebung wird die Haftung, für fehlerhafte Untergründe ausgeschlossen. An speziell unförmigen und konvexen Bauteilen kann eine Folienüberlappung/ Folienschnitt notwendig sein. Die Übernahme von Kosten, gleich welcher Art, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Unsere technischen Angaben beziehen sich auf unverbindliche Herstellerangaben.

Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 3 Kalendertagen nach Liefererhalt, Abgabe, Abholung schriftlich anzuzeigen. Diese Fristen sind Ausschlussfristen. Erfolgt bis zu ihrem Ablauf keine schriftliche Mitteilung, so können Rechte wegen dieser Mangel uns gegenüber nicht geltend gemacht werden. Bereits verarbeitetes Material kann nicht als Reklamation anerkannt werden. Fehlerhaftes Material wird kostenlos ersetzt.

Bei mangelhaften Lieferungen oder Leistungen können wir nach unserer Wahl nachbessern oder nachliefern. Schlagen diese Maßnahmen fehl, so kann der Kunde Wandlung oder Minderung verlangen. Ein Fehlschlagen ist anzunehmen, wenn Nachbesserung oder Nachlieferung unmöglich ist, von uns schriftlich verweigert wird. Wir haben in jedem Fall das Recht, Nachbesserung oder Nachlieferung zu verlangen. Auf Maß gefertigte Artikel, sowie Artikel aus Angeboten und Restposten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Wir haften grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen (z.B. Zeichnungen) oder durch ungenaue bzw. mündliche Angaben ergeben.

Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir jedoch wie gesetzlich vorgesehen.
Der Gewährleistungsanspruch besteht auch dann nicht, wenn der Mangel darauf beruht, dass der Kunde die Anlage eigenmächtig geändert oder einen Mangel selbst oder durch Dritte zu beseitigen versucht hat. Wir sind berechtigt, die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen zu verweigern, solange der Kunde das vertragliche Entgelt abzüglich eines, unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Anteils nicht zahlt oder andere wesentliche Vertragspflichten nicht erfüllt. Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus positiver Vertragsverletzung bestehen uns gegenüber nur, wenn ein uns zurechenbarer Vorsatz oder eine zurechenbare grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Beweislast trägt der Auftraggeber.
Die Beschränkung der Haftung gilt im gleichen Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.

Allgemeines
Alle von vorstehenden Geschäftsbedingungen abweichenden Zusagen gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Mündliche Abmachungen und Absprachen mit den Vertretern und Monteuren sind in jedem Fall ungültig. Wirksame Bestimmungen müssen auf dem Original des Auftrages schriftlich niedergelegt werden und bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so soll insoweit eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder, hatten sie diesen Punkt bedacht, gewollt haben wurden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.07.2009. Änderungen behalten wir uns jederzeit vor.

Gerichtsstand
Soweit der Käufer Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Niederlassung der Fa. Car Cocooning vereinbart.